Wie wird ein Grundstück geteilt?
Jedes Grundstück wird im Grundbuch unter einer laufenden Nummer aufgeführt. Soll ein Teil eines Grundstückes z.B. verkauft werden, so kann dieser Grundstücksteil nur dann abgeschrieben werden, wenn zuvor eine Teilungsvermessung erfolgt ist und die in diesem Zusammenhang stehende Fortführungsmitteilung vorliegt. Die Vermessung erfolgt auf der Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasters.